Hörgeräte

Therapie Hörgeräte

Schränkt Schwerhörigkeit Ihre Kommunikationsmöglichkeiten ein, sind hörprothetische Maßnahmen erforderlich, falls operative und medikamentöse Maßnahmen nicht in Frage kommen oder erfolglos geblieben sind. In einem solchen Fall sollte eine frühzeitige beidseitige Hörgeräteversorgung vorgenommen werden.

Die frühzeitige Hörgeräteversorgung ist wichtig, um der Hörentwöhnung, also dem Verlust der Fähigkeit unseres Gehirns, Geräusche und Lärm zu verarbeiten, entgegen zu wirken. Studien haben gezeigt, dass bei schwerhörigen Erwachsenen die frühzeitige Versorgung mit Hörgeräten die geistige Leistungsfähigkeit steigert.

Nach der Diagnose über Art, Umfang und Ort der Schwerhörigkeit und individueller Beratung über die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung erhalten Sie von Ihrem HNO-Facharzt ein Rezept, eine sogenannte Hörgeräteverordnung.

Die Versorgung und Anpassung der Hörhilfe können Sie von einem Hörgeräte-Akustiker Ihrer Wahl durchführen lassen. Der Hörgeräte-Akustiker führt ebenfalls mehrere Hörtestungen mit Ihnen durch und klärt in einem ausführlichen Gespräch, welche Hörsituationen für Sie wichtig sind.

 Es ist auch möglich, Hörgeräte in einer Hals-Nasen-Ohrenarztpraxis anpassen zu lassen. Viele HNO-Ärzte bieten diesen Service an und arbeiten über Computer-online-Anbindung mit Akustikern zusammen.

Die Wahl des richtigen Hörsystems aus über 1500 zugelassenen Hörgeräten ist nicht immer einfach. So sollte jeder Betroffene mehrere Hörgeräte unter Alltagsbedingungen testen. Es werden immer auch Hörgeräte angeboten, die eigenanteilsfrei sind Diese Hörgeräte werden also bis auf eine Zuzahlung von 10 Euro komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Zusätzlich können Hörgeräte in allen Preislagen und Zuzahlungen getestet werden.

Die Lebensdauer von Hörgräten beträgt ungefähr fünf bis sieben Jahre. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, wenn Sie sich für ein Hörsystem entscheiden, nicht nur die reinen Kosten für das Gerät sondern auch eine Pauschale für Reparaturen in diesem Zeitraum und für die Nachbetreuung. Somit fallen in der Regel innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre für Sie keine weiteren Kosten für Reparaturen und Serviceleistungen, wie Erklärungen zur Handhabung der Hörgeräte, Reinigung, Erneuerung oder Bearbeitung der Ohrpassstücke, Wechsel von Batterie und Schallschlauch oder das Nachjustieren der Geräte an. Die Kosten für die Batterien zahlen die Krankenkassen meistens nicht.

Wenn Sie schon Hörgeräte tragen und der Wunsch nach neuen Hörsystemen besteht, haben Sie nach sechs Jahren oder, wenn sich Ihr Gehör verschlechtert hat, einen Anspruch auf neue Geräte. Besprechen Sie diesen Wunsch mit Ihrem HNO-Arzt.

Autor: Dr. Siegrun Weiß

 

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